Für Geräte, die der Niederspannungsrichtlinie unterliegen (Geräteschutzschalter), begann die Pflicht zur CE-Kennzeichnung 1997.
Auch elektronische Geräte von E-T-A, die der EMV-Richtlinie (Elektro-magnetische Verträglichkeit) unterliegen, tragen das CE-Zeichen (Communautés Européennes). Allerdings: Ein CE-Zeichen ist weder Qualitätssiegel noch Herkunftszeichen, hat also nicht die Bedeutung eines Prüfzeichens oder einer Zulassung. CE ist ein Verwaltungszeichen. Sinn und Zweck der Kennzeichnung ist die Bescheinigung der Konformität eines Produktes mit den EU-Richtlinien - also je nach Elektro- bzw. Elektronikprodukten entweder die Niederspannungs- und/oder die EMV-Richtlinie.
Die Prüfung auf Konformität liegt in der Eigenverantwortung des Herstellers.