Die Europäische Richtlinie 2011/65/EU (vormals 2002/95/EG) betrifft die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Substanzen (engl. "reduction of hazardous substances" – RoHS) in elektrischen und elektronischen Geräten und ist zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
Am 04.06.2015 wurde diese im Amtsblatt der Europäischen Union durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 3) durch eine Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) ergänzt.
Die folgenden Substanzen sind von der Schadstoffdirektive betroffen:
- Blei (Pb) (0,1%)
- Quecksilber (Hg) (0,1%)
- Cadmium (Cd) (0,01%)
- sechswertiges Chrom (Cr VI) (0,1%)
- polybromiertes Biphenyl (PBB) (0,1%)
- polybromiertes Diphenylether (PBDE) (0,1%)
- Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) (0,1%)
- Butyl benzyl phthalate (BBP) (0,1%)
- Dibutyl phthalate (DBP) (0,1%)
- Diisobutyl phthalate (DIBP) (0,1%)
Alle E-T-A Produkte – egal ob Schutzschalter oder Elektronik-Geräte – sind in Bezug auf Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) und 2015/863/EU (RoHS 3) konform, da die Grenzwerte für diese Substanzen nicht überschritten werden.
Der Schadstoff Blei ist in unseren Produkten nur innerhalb der Grenzwerte enthalten, wie sie in Anhang III, Nr. 6 und Nr. 7 der RoHS-Richtlinie festgelegt sind. Cadmium kommt nur in einigen wenigen Geräten vor. Es ist in elektrischen Kontakten erlaubt nach Anhang III, Nr. 8b..
Darüber hinaus entsprechen alle E-T-A Geräte der seit 1. Juli 2008 gültigen Forderung nach DecaBDE-Freiheit.
Zögern Sie bitte nicht uns für mehr Informationen zu kontaktieren.